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  • Dr. Sven Hufnagel

Jagd auf Handy-Sünder mit digitaler Technik statt Polizei-Zeugen: Die neue MONO-Cam

Pilot-Projekt auf Basis künstlicher Intelligenz in Rheinland-Pfalz



Jetzt wird´s brenzlig: Während bislang die absolute Mehrzahl aller (vermeintlichen) Verstöße gegen das "Handheld-Verbot am Steuer" auf Basis der Aussagen von polizeilichen Augenzeugen zur Anzeige gelangt, soll dies künftig mit Unterstützung künstlicher Intelligenz einfacher und auch in weitaus größerem Umfang möglich sein.


MONO-Cam nennt sich das aus den Niederlanden stammende System, bei dem z.B. an Brücken auf Autobahnen Kameras über der Fahrbahn angebracht werden und erkennen sollen, ob ein Fahrer eine entsprechende Handhaltung und ein Mobiltelefon aufweist. Geschulte Polizisten bewerten das Bild-Material dann und prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß nachzuweisen ist.


Ein entsprechendes Pilot-Projekt hat im Juni 2022 in Rheinland-Pfalz begonnen. Zunächst wird es für drei Monate in Trier und im Anschluss daran für ein weiteres Vierteljahr in Mainz eingesetzt. Im Anschluss daran entscheidet sich, ob es dauerhaft und auch in anderen Bundesländern eingesetzt wird. Für Rheinland-Pfalz jedenfalls ist ein flächendeckender Betrieb ab 2023 vorgesehen.


Der Handy-Blitzer - Beweisfest und datenschutzkonform?


Abzuwarten bleibt aus unserer Sicht aber vor allem die Güte der "Beweis-Fotos". Schließlich zeigt sich nach unseren Erfahrungen schon jetzt bei jenen - eher seltenen - Fällen, in denen anlässlich einer Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung auch ein vermeintlicher "Handy-Verstoß" angezeigt wird, dass eine sehr hohe Einstellungswahrscheinlichkeit gegeben ist, was nicht zuletzt mit der mäßigen Bild-Qualität, aber auch der oft zumindest teilweisen Verdeckung des elektronischen Geräts durch Sonnenblenden, Spiegel etc. zusammenhängt.


Außerdem haben wir erhebliche Bedenken, was die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Systems angeht. Schließlich werden über die Kameras nach aktuellem Kenntnisstand scheinbar jegliche Verkehrsteilnehmer erfasst, mithin auch all jene, die völlig beanstandungslos am Straßenverkehr teilnehmen. Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte scheint ähnliche Bedenken zu haben. Allerdings kann es stets sein, dass relativ schnell die erforderliche rechtliche Grundlage für derartige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschaffen bzw. die Technik so modifiziert wird, dass eine zugeschaltete Kamera erst dann zur Täter-Identifikation ein scharfes Beweis-Foto anfertigt, wenn die Übersichts-Kamera einen "Handy-Verstoß" detektiert hat. Derartiges ist in der Vergangenheit auch bei manchen Geschwindigkeitsmess-Verfahren geschehen.


Es bleibt daher spannend und wir werden zu gegebener Zeit wieder berichten, sobald es Neuigkeiten zur MONO-Cam gibt. Und natürlich werden wir jeden uns herangetragenen Fall mit größter Sorgfalt und notwendigenfalls auch mit Unterstützung eines technischen Sachverständigen einer eingehenden Prüfung unterziehen. Schließlich zählt in Flensburg - in negativer Hinsicht - jeder einzelne Punkt ...


Dr. Sven Hufnagel

Fachanwalt für Verkehrsrecht



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