Wenn Sie nicht bereits vor dem Tag des vorgeworfenen Handy-Verstoßes eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die Kosten für unsere Tätigkeit leider selbst tragen.
Diese bestimmen sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, so dass hier keine konkreten Angaben gemacht werden können. Allgemein ist mitzuteilen, dass wir in Handy-Verbots-Fällen regelmäßig mit nach Verfahrensstadien gestaffelten Pauschalen abrechnen.
Sprechen Sie uns gerne vorab an - wir werden Ihnen dann die voraussichtliche Höhe unserer Gebühren und Auslagen mitteilen. Sie können dann in aller Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.
Die erste grobe Einschätzung im Rahmen eines schnellen Vorab-Gesprächs oder einer E-Mail bleibt natürlich in jedem Fall für Sie kostenfrei - unabhängig davon, ob Sie uns anschließend mit Ihrer Verteidigung beauftragen wollen oder nicht.
Hinweisen möchten wir noch auf folgende alternative Möglichkeit:
Ausnahmsweise kann unter bestimmten Umständen noch nachträglich eine Rechtschutz-Versicherung abgeschlossen werden. Aktuell ist dies nach unserer Kenntnis nur über den Tarif "VerSo" der ARAG-Versicherung möglich. Sollte Sie dies interessieren, können wir Ihnen gerne einen Kontakt zu einem Versicherungsvertreter organisieren, der Ihnen weitere Informationen geben und darüber informieren kann, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.