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Weil wir uns konsequent auf die Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen spezialisiert haben.
Weil wir uns für Sie um ein schnelles Verfahrensende - nach Möglichkeit ohne belastende Gerichtsverhandlung - bemühen.
Weil wir umfassende Erfahrungen aus hunderten Mandaten mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das "Handy-Verbot" und nachweisbare Erfolge aufweisen.
Weil Dr. Sven Hufnagel schon im Jahr 2006 kurz nach Einführung des Gesetzes-Tatbestands des "Handy-Verbots" einen umfangreichen Artikel in einer der renommiertesten juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht hat, dem weitere einschlägige Fach-Artikel und Interviews mit Zeitungs-Redaktionen und Rundfunk-Anstalten zu diesem Thema folgten.
Weil wir eine individuell ausgearbeitete Verteidigung unter Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Einzelfalls bieten.
Weil wir uns über zahlreiche Empfehlungen zufriedener Mandanten freuen dürfen.
Und weil wir nichts versprechen, was wir nicht halten können.
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Das Recht ist zu vielschichtig, als dass es den Experten für alle Gebiete geben kann - auch wenn dieser Eindruck zuweilen von manchen Berufskollegen vermittelt wird.
Noch viel weniger werden in der Regel Anwälte, die normalerweise etwa mietrechtliche Hilfe leisten oder vor Arbeitsgerichten vertreten und dabei durchaus einen guten Job machen, die Zeit aufbringen und die Erfahrung aufweisen, um gute Verteidigung beim Vorwurf eines "Handy-Verstoßes" leisten zu können. Bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ist die Wahrscheinlichkeit, dass auf Spezialkenntnisse und fundierte praktische Erfahrungen zurückgegriffen werden kann, schon größer. Dieser Titel besagt alleine aber auch noch nichts darüber, in welchem Umfang der Anwalt sich gerade im betroffenen Bereich betätigt. So gibt es etwa Fachanwälte im besagten Rechtsgebiet, die sich ausschließlich auf die Regulierung von schweren Personenschäden konzentrieren, aber nicht oder nur selten als Strafverteidiger tätig werden.
Dr. Sven Hufnagel hat sich konsequent auf die Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen spezialisiert. Claudia Hufnagel verfügt ebenfalls über jahrelange Erfahrung im Verkehrsrecht. Sie bieten damit ideale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Rechtsvertretung von Betroffenen wegen des Vorwurfs eines "Handy-Verstoßes"


