Die Gründe dafür, weshalb Sie sich bei uns kompetenten anwaltlichen Beistand suchen sollten, wenn Ihnen ein Verstoß gegen das "Handy-Verbot" vorgeworfen wird, liegen an sich auf der Hand:
Kraftfahrzeugführern drohen immer (!) Eintragungen von mindestens einem Punkt, bei vorgeworfener Gefährdung oder Unfallfolge gar von zwei Punkten in Flensburg, die mit 2,5- bis 5-jähriger Tilgungsdauer lange stehen bleiben und im Zusammenhang mit etwaigen sonstigen Verkehrsverstößen zu Folge-Problemen mit der Fahrerlaubnis-Behörde führen können (insbesondere bei Führerschein-Neulingen).
Hätte man bis zur Punkterechts-Reform am 01.05.2014 einen solchen Punkt auch einmal verschmerzen können, weil erst bei stattlichen 18 Punkten die Fahrerlaubnis zu entziehen war, so droht die gleiche Konsequenz seit dem genannten Datum bereits bei einer Summe von 8 Punkten. Nachdem früher für einen einfachen "Handy-Verstoß" ebenso wie heute ein Punkt verhängt wurde, ist damit heute gemessen an der genannten Obergrenze ein viel höheres relatives Gewicht des Punkte-Eintrags verbunden.
Es gilt daher der grundsätzliche anwaltliche Rat, dass gegen jeden (!) nicht ohne weiteres gerechtfertigten Punkte-Eintrag angekämpft werden sollte.
Die Chancen auf eine bestmögliche Verteidigung sind dabei um so größer, je früher Sie anwaltliche Unterstützung suchen, da dann schon zu einem frühen Zeitpunkt die amtliche Bußgeldakte überprüft und versucht werden kann, auf die Entscheidung der Bußgeldbehörde positiven Einfluss zu nehmen. Aber selbst wenn bereits eine Ladung des Gerichts vorliegt, ist es in der Regel noch nicht zu spät für die Beauftragung eines Anwalts.