Typische Stellen für gezielte Kontrollen zum "Handy am Steuer"
Häufig werden (angebliche) "Handy-Verstöße am Steuer" von Polizei-Beamten zufällig festgestellt und dann zur Anzeige gebracht. Ebenso gibt es aber vermehr gezielte Kontrollen, bei denen meist von einer bestimmten Stelle etwaige Verstöße beobachtet werden, um die betroffenen Verkehrsteilnehmer sodann an anderer Stelle von weiteren Beamten anhalten zu lassen und mit dem Tatvorwurf zu konfrontieren.
Auf dieser Seite stellen wir ab sofort Informationen zu derartigen "konzertierten Aktionen" zusammen, um Betroffenen einen Einblick in mögliche Verteidigungs-Chancen zu geben.
"Handy-Kontrolle" im Düsseldorfer Rheinufer-Tunnel
Die Kontroll-Stelle in aller Kürze:
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Bei mehr als 50.000 Fahrzeugen, die täglich durch den Rheinufer-Tunnel in Düsseldorf fahren, dürfte es zu zahlreichen Verstößen gegen das "Handy-Verbot" kommen. Deswegen finden dort regelmäßige und recht groß angelegte Kontrollen statt.
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Überwacht werden Fahrzeugführer regelmäßig von erhobener Stelle an der Ausfahrt aus dem Tunnel in Richtung Cecilienallee.
Vorwürfe der Polizei und des Ordnungsamts:
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Da betroffene Verkehrsteilnehmer in der Regel vor Ort von der Polizei bereits angehört werden, erhalten sie oft schon wenige Wochen nach dem Vorfall einen Bußgeldbescheid des Oberbürgermeisters der Landeshauptstatt Düsseldorf zugestellt. Darin heißt es dann meist:
"Ihnen wird vorgeworfen, am … um … Uhr in Düsseldorf, Rheinufertunnel / Fritz-Roeber-Str. als Führerin/Führer des … [Art des Fahrzeugs], … [Fabrikat und amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs], folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Sie benutzten als Führer(in) des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise (Handy)."
Übliche Einwendungen unserer Mandanten gegen den Tat-Vorwurf:
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"Ich habe weder ein Handy, noch ein anderes elektronisches Gerät benutzt."
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"Ich habe mein Handy nur kurz in die Hand genommen und weggelegt, aber nicht benutzt."
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"Die Polizisten konnten vom Geländer aus (z.B. wegen heruntergeklappter Sonnenblende) gar nicht sehen, was ich mache."
Wie wir helfen können:
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Wir prüfen in jedem Fall die amtliche Akte nach etwaigen Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, um unter Berücksichtigung der Schilderungen unserer Mandanten eine Verteidigungstaktik zu entwickeln.
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Zum Teil geben wir auf Kosten bestehender Rechtschutzversicherung ein Gutachten in Auftrag, um die Verteidigung zu untermauern.
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Das Ziel ist dabei freilich stets v.a. die Verhinderung des drohenden Punkte-Eintrags, aber natürlich auch der Geldbuße.
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Wenn noch andere Bußgeldverfahren parallel laufen, bearbeiten wir diese synchron, was oftmals bei bestehenden Voreintragungen in Flensburg positive Begleit-Effekte wegen etwaiger Ermahnungen, Verwarnungen oder gar Fahrerlaubnis-Entziehungen bewirkt.
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Dabei nutzen wir die konkreten Erfahrungen aus zahlreichen bereits geführten Fällen an dieser Kontrollstelle.
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Die Abrechnung über unsere Gebühren und Auslagen nehmen wir mit der Rechtschutzversicherung vor.